Damit Sie bei der Auseinandersetzung mit der Versicherung im Gewirr der Schlagworte rund um die Schadensregulierung den Überblick behalten, können Sie sich nachfolgend aus der Liste eine Reihe von Erklärungen zu häufig benutzten Begriffen in diesem Zusammenhang anzeigen lassen.
Reparaturkosten:
In welcher Höhe werden sie gezahlt?
Grundsätzlich hat die Versicherung die tatsächlich entstandenen Reparaturkosten zu übernehmen. Sie können die Reparaturkosten aber auch fiktiv abrechnen, in dem Sie der Versicherung ein Gutachten von einem KFZ-Sachverständigen vorlegen.
Rechnen Sie fiktiv ab, erstattet die Versicherung nicht die Kosten, die in einer Vertragswerkstatt für die Reparatur anfallen würden. Bei den Lohnkosten ist dann ein Durchschnittswert der jeweiligen Region zugrundezulegen.
Wann werden sie gezahlt?
Die Versicherung hat Reparaturkosten für die Beschädigung des Fahrzeugs grundsätzlich in der tatsächlich anfallenden oder durch ein Ggutachten zu ermittelnden Höhe zu zahlen.
Denn der Geschädigte kann grundsätzlich verlangen, dass sein Fahrzeug wieder in den Zustand versetzt wird, in dem es sich vor dem Unfall befand. Die Versicherung muss allerdings dann die Reparaturkosten nicht mehr zahlen, wenn das Fahrzeug durch den Unfall einen Totalschaden erlitten hat.
Ausnahme:
130%, d.h., wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30% übersteigen und Sie das Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen und das durch Vorlage einer Reparaturrechnung nachweisen.
Dann bekommen Sie auch in diesem Fall die vollen Reparaturkosten erstattet. Bitte beachten Sie aber, daß die absolute Obergrenze für diese Regelung nach der Rechtsprechung bei 130% des Wiederbeschaffungswertes liegt.
(alle Angaben ohne Gewähr)
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